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Kleinunternehmer-Rechner 2026: Gilt die Regelung für dich?

In zehn Sekunden: Bist du 2026 Kleinunternehmer nach § 19 UStG — und wie viel Luft hast du bis zur Grenze?

Kleinunternehmer-Check 2026

Rechnet nur in deinem Browser — nichts wird gesendet oder gespeichert.

So funktioniert die Kleinunternehmerregelung seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 sind Umsätze nach § 19 UStG steuerfrei, wenn der Nettoumsatz des Vorjahres höchstens 25.000 € und der des laufenden Jahres höchstens 100.000 € beträgt. Gerechnet wird mit den tatsächlich eingenommenen Beträgen (vereinnahmte Entgelte) — also Einnahmen, nicht Gewinn.

Wichtig ist, wie die 100.000 € wirken: Sie sind keine Prognose mehr. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem sie überschritten wird — und alle folgenden. Was davor lag, bleibt steuerfrei.

Sonderfall Gründungsjahr

Wer im Laufe des Jahres gründet, darf bis 25.000 € Umsatz steuerfrei bleiben. Es wird nichts hochgerechnet und nichts anteilig gekürzt. Auch hier gilt: Der Umsatz, der die 25.000 € übersteigen lässt, beendet die Regelung sofort.

Was auf deine Rechnungen gehört

Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen — sonst schuldest du sie. Stattdessen muss jede Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten (§ 34a UStDV). Die IHK nennt dafür als Beispiel: „Für diesen Umsatz gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Eine fertige Vorlage mit allen Pflichtangaben findest du in unserer Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer.

E-Rechnungen musst du als Kleinunternehmer nicht ausstellen, aber seit 2025 empfangen können — dafür genügt laut Bundesfinanzministerium bereits ein E-Mail-Postfach.

Lohnt sich der Verzicht?

Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Das bindet dich laut Finanzverwaltung NRW fünf Jahre und ist vor allem sinnvoll, wenn du hohe Vorsteuern aus Investitionen erwartest (etwa Fahrzeug, Maschinen oder Computer) — denn als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug.

Häufige Fragen

Zählt Brutto oder Netto?

Netto. Der Gesamtumsatz bemisst sich nach den vereinnahmten Netto-Umsätzen; die Umsatzsteuer wird nicht mitgerechnet.

Was passiert, wenn ich 100.000 € im laufenden Jahr überschreite?

Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist steuerpflichtig, ebenso alle folgenden. Umsätze davor bleiben steuerfrei.

Gilt im Gründungsjahr eine anteilige Grenze?

Nein. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 € auf den tatsächlichen Umsatz — ohne Hochrechnung und ohne Kürzung.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein, Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen (§ 34a UStDV). Empfangen können musst du E-Rechnungen seit 2025 trotzdem; ein E-Mail-Postfach genügt.

Quellen

Geprüft am 24.09.2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung — im Zweifel Steuerberatung oder Finanzamt fragen.

Stand: 24.09.2026 · Alle Werkzeuge

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